Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht


Ver­mie­ter von Immo­bi­li­en und Eigentümer­gemeinschaften brau­chen eine Haus- und Grund­besitzerhaft­pflicht­versicherung. Der Ver­si­che­rungs­um­fang umfasst alle mög­li­chen Gefah­ren, wel­che bei­spiels­wei­se durch mor­sche Äste eines Bau­mes, wel­che durch das Abbre­chen vor­bei­lau­fen­de Pas­san­ten ver­let­zen kön­nen oder auf par­ken­de Autos her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel, wel­che zuvor durch einen Sturm gelo­ckert wur­den, bzw. ein im Trep­pen­haus beschä­dig­ter Hand­lauf, an dem sich ein Mie­ter ver­letzt hat, ent­ste­hen können.

Sie springt auch ein, wenn Eigen­tü­mer fahr­lässig ihre soge­nann­ten Verkehrs­siche­rungs­pflichten ver­letzt haben. Ver­un­glückt zum Bei­spiel ein Pas­sant, weil der Haus­eingang schlecht beleuch­tet ist, weil der Eigen­tü­mer bei Reparatur­arbeiten eine Trep­pe man­gel­haft abge­sichert hat oder der Geh­weg nicht vom Schnee befreit ist, über­nimmt die Ver­si­che­rung den Schadenersatz.

Bereits von einem unbe­bauten Grund­stück kön­nen sol­che Gefah­ren aus­ge­hen. Der Eigen­tümer von Bau­land ist dafür verantwort­lich, dass dort nie­mand zu Scha­den kommt. Hier ist eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung sinn­voll, so lan­ge der Bau­be­ginn noch nicht fest­steht oder kei­ne Bebau­ung geplant ist.



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