Pflegeversicherung


Seit 1995 gibt es die Pfle­ge­ver­si­che­rung als fünf­te Säu­le der Sozi­al­ver­si­che­rung. Sie soll allen Bür­ger gegen das Risi­ko der Pfle­ge­be­dürf­tig­keit eine gewis­se Basis­ab­si­che­rung bieten.

Der jewei­li­ge Kran­ken­ver­si­che­rer (gesetz­lich oder pri­vat) ist Trä­ger der Pflegeversicherung.
Sta­tis­ti­ker rech­nen damit, dass es bis zum Jah­re 2050 vier Mil­lio­nen Pfle­ge­be­dürf­ti­ge geben wird.
Alle Refor­men der Poli­tik blie­ben bis­her Stück­werk und führ­ten nur zu Bei­trags­er­hö­hun­gen und zur Ein­füh­rung der statt­lich geför­der­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung („Pfle­ge­bahr“ , staat­li­cher Zuschuss 60€ ).
Die Leis­tun­gen der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung decken nur einen gerin­gen Teil der Kos­ten. Den Rest müs­sen die Ver­si­cher­ten aus Ihrer Ren­te bzw. Ver­mö­gen sel­ber zah­len. Reicht das nicht aus, sprin­gen die Sozi­al­hil­fe­trä­ger ein. Dann kann es pas­sie­ren, dass die Kin­der für Ihre Pfle­ge­be­dürf­ti­gen Eltern Unter­halt zah­len müs­sen. Die Sozi­al­hil­fe­trä­ger gehen nur in Vor­leis­tung und holen sich die Gel­der, wenn mög­lich, von den Ange­hö­ri­gen zurück .

Neben der staat­lich geför­der­ten Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung mit Ihren Mini­leis­tun­gen, schafft hier nur eine pri­va­te Pfle­ge­ver­si­che­rung ech­te Abhil­fe. Sie gibt es als Pfle­ge­ta­ge­geld­ver­si­che­rung, Pfle­ge­kos­ten­ver­si­che­rung oder Pfle­ger­en­ten­ver­si­che­rung. Egal wel­chen Typ man wählt, je jün­ger man ist, des­to güns­ti­ger sind die Beiträge. 
Kom­men Sie zu einer Bera­tung zu uns und wir ermit­teln gemein­sam, wel­che Pfle­ge­ver­si­che­rung für Sie passt.

 



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