Reiserücktrittsversicherung


Je teu­rer eine Rei­se ist und je frü­her sie gebucht wird, des­to sinn­vol­ler kann eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sein. Auch mit Kin­dern soll­te man sich den Abschluss über­le­gen. Der Ver­si­che­rer zahlt, wenn aus wich­ti­gem, unvor­her­seh­ba­ren Grund ein gebuch­ter Urlaub nicht ange­tre­ten wer­den kann und Stor­no­ge­büh­ren anfal­len. Ver­si­cher­te Grün­de sind zum Bei­spiel Tod, eine schwe­re Unfall­ver­let­zung, eine uner­war­te­te Erkran­kung, Imp­f­un­ver­träg­lich­keit, ein Brand in der eige­nen Woh­nung oder vie­les mehr. Je spä­ter die Rei­se abge­sagt wer­den muss, des­to teu­rer kann ein Rück­tritt wer­den. Bricht sich ein Urlau­ber bei­spiels­wei­se zwei Tage vor Reis­be­ginn das Bein, und kos­tet die Rei­se 4.000 Euro, darf der Ver­an­stal­ter rund 80 Pro­zent der Kos­ten als Stor­no­ge­bühr ein­be­hal­ten. Der ver­hin­der­te Urlau­ber hät­te 3.200 Euro ver­lo­ren. Nur mit einer Rei­se­rück­tritts­po­li­ce bekommt er sein Geld zurück.

Die meis­ten Ver­si­che­rer sprin­gen auch ein, wenn Kun­den uner­war­tet eine betriebs­be­ding­te Kün­di­gung erhal­ten. Oder wenn Arbeits­lo­se plötz­lich einen neu­en Job finden.

Zusätz­lich kann auch der Abbruch der Rei­se oder eine unfrei­wil­li­ge Ver­län­ge­rung abge­si­chert wer­den, die­se Risi­ken sind in einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nicht abgesichert.

 



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