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Sturmtief Friederike

Wer­te Kun­den aus gege­be­nen Anlass möch­te ich Ihnen heu­te ein paar Tipps des Gesamt­ver­ban­des des Ver­si­che­rungs­we­sens (GDV) über­mit­teln, die man vor und nach einem Sturm beach­ten sollte.

Beach­ten Sie in jedem Fall Ihre Scha­den­min­de­rungs­pflicht und die unver­züg­li­che Doku­men­ta­ti­on von Schä­den und Mel­dung an uns bzw. Ihre Versicherung .

 

Hier die Tipps des GDV

Was vor und nach einem Unwet­ter zu beach­ten ist

Die Sturm­tiefs „Mike“ und „Niklas“ brin­gen wei­ten Tei­len Deutsch­lands stür­mi­sche Win­de, Käl­te, viel Regen und teil­wei­se sogar Schnee. Für den gesam­ten Süden sowie für wei­te Tei­le Nord- und West­deutsch­lands wird mit schwe­ren, teil­wei­se orkan­ar­ti­gen Böen und Dau­er­re­gen gerech­net. Den Höhe­punkt erwar­ten Meteo­ro­lo­gen für den heu­ti­gen Diens­tag­nach­mit­tag. Der Gesamt­ver­band der Deut­schen Ver­si­che­rungs­wirt­schaft (GDV) erklärt, was vor und nach einem Sturm zu beach­ten ist und wel­che Ver­si­che­rung im Scha­den­fall leistet.

Was ist vor einem Sturm zu tun?

  • Das Wich­tigs­te ist der Schutz von Per­so­nen. Wird eine Sturm­war­nung vom Wet­ter­dienst her­aus­ge­ge­ben, soll­ten Sie sich so schnell wie mög­lich in Sicher­heit brin­gen und war­ten bis das Unwet­ter vor­bei ist. Beson­de­re Auf­merk­sam­keit gilt dabei hilfs­be­dürf­ti­gen Personen.
  • Schlie­ßen Sie Dach­fens­ter, Fens­ter, Türen sowie Luken und Fens­ter­lä­den und rol­len Sie Mar­ki­sen auf.
  • Sichern Sie auch Gar­ten­mö­bel oder ande­re Gegen­stän­de außer­halb des Gebäudes.
  • Fah­ren Sie Ihr Auto weg von Bäu­men, am bes­ten in eine Garage.

 

Was ist nach einem Sturm zu tun?

  • Der Scha­den soll­te so gering wie mög­lich gehal­ten wer­den. Dich­ten Sie zer­stör­te Fens­ter pro­vi­so­risch ab, um das Ein­drin­gen von Regen­was­ser zu ver­hin­dern. Auch soll­ten her­um­lie­gen­de Tei­le, wie abge­bro­che­ne Äste oder Dach­rin­nen, weg­ge­räumt wer­den. Ver­mei­den Sie dabei ris­kan­te Ret­tungs­ver­su­che, um sich oder Ande­re nicht zu gefährden.
  • Bevor der Ver­si­che­rer Scha­den­er­satz leis­ten kann, müs­sen Sie eine Über­sicht des beschä­dig­ten oder zer­stör­ten Eigen­tums vor­le­gen. Des­halb: Foto­gra­fie­ren Sie Ihre Ein­rich­tung regel­mä­ßig und heben Sie die Kauf­be­le­ge der wich­tigs­ten Anschaf­fun­gen sorg­fäl­tig auf.
  • Haus­be­sit­zer soll­ten nach einem Sturm beson­de­re dem Dach ihre Auf­merk­sam­keit schen­ken. Ist es beschä­digt, ver­liert es oft nicht nur sei­ne Schutz­wir­kung gegen Näs­se und Käl­te. Es kann auch “greif­ba­rer” für Stür­me wer­den, sodass star­ke Beschä­di­gun­gen oder der Ver­lust des Daches die Sta­bi­li­tät des gesam­ten Bau­werks schwä­chen oder sogar voll­stän­dig zer­stö­ren kön­nen. Betrof­fe­ne soll­ten nach einem Sturm das Dach überprüfen.

 

Wel­che Schä­den sind wie versichert

Gegen die finan­zi­el­len Fol­gen von Sturm­schä­den an und in Gebäu­den oder an Autos kann man sich mit einer Gebäu­de-, Haus­rat- und Kas­ko­ver­si­che­rung absi­chern. Ersetzt wer­den Sturm­schä­den ab Wind­stär­ke 8 – also ab einer Wind­ge­schwin­dig­keit von 62 Stun­den­ki­lo­me­tern. Hier ein Über­blick von Ver­si­che­rungs­leis­tun­gen im Schadenfall:

Wel­che Schä­den sind wie versichert

Was wur­de beschädigt?

Wel­che Ver­si­che­rung leistet?

 

Gebäu­de

Vom Sturm abge­deck­te Dach­zie­gel oder durch umher­flie­gen­de Tei­le oder umge­stürz­te Bäu­me beschä­dig­te Fas­sa­den und zer­bro­che­ne Fens­ter­schei­ben – Wenn das Haus oder Neben­ge­bäu­de in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wur­de, über­nimmt der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rer die Kos­ten für die Schä­den.
Kommt es zu Über­schwem­mun­gen durch Stark­re­gen, brau­chen Haus­be­sit­zer und Mie­ter eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung.

 

Häu­ser in der Bauphase

Roh­bau­ten sind beson­ders sturm­ge­fähr­det. Das betrifft nicht nur halb­fer­ti­ge Mau­ern, Gerüs­te oder Dach­spar­ren. Auch das Mate­ri­al auf der Bau­stel­le kann von einem Sturm umher­ge­schleu­dert wer­den.
Die Bau­leis­tungs­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Schä­den, die der Sturm am Roh­bau und auf der Bau­stel­le anrich­tet. Dazu zäh­len zer­stör­te Bau­tei­le oder -stof­fe sowie auch alle not­wen­di­gen Hand­wer­k­erleis­tun­gen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.

 

Autos

Die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitz­ein­schlag ent­stan­den sind. Ist das Blech ver­beult oder die Schei­ben kaputt, wer­den die Repa­ra­tur­kos­ten für gewöhn­lich in vol­ler Höhe erstat­tet. Fahr­zeug­hal­ter, deren Auto durch ein Unwet­ter beschä­digt wur­de, soll­ten die Schä­den mit einer Kame­ra doku­men­tie­ren und die­se bin­nen einer Woche dem Ver­si­che­rer melden.

 

Per­sön­li­ches Hab und Gut

Über die Haus­rat­ver­si­che­rung sind Schä­den am Woh­nungs­in­ven­tar abge­si­chert. Hat ein Über­span­nungs­scha­den nach einem Blitz­schlag die Elek­tro­ge­rä­te unbrauch­bar gemacht, dann ist der Haus­rat­ver­si­che­rer der bes­te Ansprechpartner.

 





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