Sturmtief Friederike
Werte Kunden aus gegebenen Anlass möchte ich Ihnen heute ein paar Tipps des Gesamtverbandes des Versicherungswesens (GDV) übermitteln, die man vor und nach einem Sturm beachten sollte.
Beachten Sie in jedem Fall Ihre Schadenminderungspflicht und die unverzügliche Dokumentation von Schäden und Meldung an uns bzw. Ihre Versicherung .
Hier die Tipps des GDV
Was vor und nach einem Unwetter zu beachten ist
Die Sturmtiefs „Mike“ und „Niklas“ bringen weiten Teilen Deutschlands stürmische Winde, Kälte, viel Regen und teilweise sogar Schnee. Für den gesamten Süden sowie für weite Teile Nord- und Westdeutschlands wird mit schweren, teilweise orkanartigen Böen und Dauerregen gerechnet. Den Höhepunkt erwarten Meteorologen für den heutigen Dienstagnachmittag. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt, was vor und nach einem Sturm zu beachten ist und welche Versicherung im Schadenfall leistet.
Was ist vor einem Sturm zu tun?
- Das Wichtigste ist der Schutz von Personen. Wird eine Sturmwarnung vom Wetterdienst herausgegeben, sollten Sie sich so schnell wie möglich in Sicherheit bringen und warten bis das Unwetter vorbei ist. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei hilfsbedürftigen Personen.
- Schließen Sie Dachfenster, Fenster, Türen sowie Luken und Fensterläden und rollen Sie Markisen auf.
- Sichern Sie auch Gartenmöbel oder andere Gegenstände außerhalb des Gebäudes.
- Fahren Sie Ihr Auto weg von Bäumen, am besten in eine Garage.
Was ist nach einem Sturm zu tun?
- Der Schaden sollte so gering wie möglich gehalten werden. Dichten Sie zerstörte Fenster provisorisch ab, um das Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Auch sollten herumliegende Teile, wie abgebrochene Äste oder Dachrinnen, weggeräumt werden. Vermeiden Sie dabei riskante Rettungsversuche, um sich oder Andere nicht zu gefährden.
- Bevor der Versicherer Schadenersatz leisten kann, müssen Sie eine Übersicht des beschädigten oder zerstörten Eigentums vorlegen. Deshalb: Fotografieren Sie Ihre Einrichtung regelmäßig und heben Sie die Kaufbelege der wichtigsten Anschaffungen sorgfältig auf.
- Hausbesitzer sollten nach einem Sturm besondere dem Dach ihre Aufmerksamkeit schenken. Ist es beschädigt, verliert es oft nicht nur seine Schutzwirkung gegen Nässe und Kälte. Es kann auch “greifbarer” für Stürme werden, sodass starke Beschädigungen oder der Verlust des Daches die Stabilität des gesamten Bauwerks schwächen oder sogar vollständig zerstören können. Betroffene sollten nach einem Sturm das Dach überprüfen.
Welche Schäden sind wie versichert
Gegen die finanziellen Folgen von Sturmschäden an und in Gebäuden oder an Autos kann man sich mit einer Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung absichern. Ersetzt werden Sturmschäden ab Windstärke 8 – also ab einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern. Hier ein Überblick von Versicherungsleistungen im Schadenfall:
Welche Schäden sind wie versichert
Was wurde beschädigt?
Welche Versicherung leistet?
Gebäude
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel oder durch umherfliegende Teile oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene Fensterscheiben – Wenn das Haus oder Nebengebäude in Mitleidenschaft gezogen wurde, übernimmt der Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schäden.
Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen Hausbesitzer und Mieter eine Elementarschadenversicherung.
Häuser in der Bauphase
Rohbauten sind besonders sturmgefährdet. Das betrifft nicht nur halbfertige Mauern, Gerüste oder Dachsparren. Auch das Material auf der Baustelle kann von einem Sturm umhergeschleudert werden.
Die Bauleistungsversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die der Sturm am Rohbau und auf der Baustelle anrichtet. Dazu zählen zerstörte Bauteile oder -stoffe sowie auch alle notwendigen Handwerkerleistungen, um den Zustand vor dem Sturm wiederherzustellen.
Autos
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden.
Persönliches Hab und Gut
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar abgesichert. Hat ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer der beste Ansprechpartner.