Sport vom Arzt verschrieben auf Kosten Ihrer Krankenkasse
Unser Verein bietet…
… ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter Leitung einer qualifizierten Fachübungsleiterin im Bereich der Orthopädie an.
Wer kann eine ärztliche Verordnung erhalten?
Jeder der
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- Diabetes Typ I oder II,
- eine Einschränkung der Beweglichkeit
- Harn- und Belastungsinkontinenz (vorübergehend oder chronisch) oder
- eine Behinderung hat, oder davon bedroht wird.
Dazu zählen auch alle Wirbelsäulen Erkrankungen wie z. B.
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- chronische Muskelverspannung,
- Halswirbelsäulensyndrom,
- Bandscheibenschäden,
- Verkrümmungen der Wirbelsäule,
- Osteoporose,Morbus-Bechterew und Endoprothesenträger.
Sprechen Sie mit Ihrem Haus- oder Facharzt, er wird Ihnen bei Vorliegen der Vorrausetzungen eine Rehasportverordnung ausstellen, mit dieser Verordnung kommen sie zu uns, wir bestätigen Ihnen darauf das wir für den Rehasport zugelassen sind anschließend schicken sie die Verordnung zu Ihrer Krankenkasse, wenn sie die genehmigte Verordnung zurückerhalten können Sie am Rehasportkurs teilnehmen.
In der Regel werden 50 Rehasportstunden (á 45 min.) über einen Zeitraum von maximal 18 Monaten verordnet.
Die Kosten trägt Ihre Krankenkasse.
Wenn Sie Mitglied in unserem Sport-Aktiv-Verein e. V. werden (Monatsbeitrag 10 €) können Sie auch unsere vereinsinternen Angebote nutzen.
Unsere aktuelle Vereinsangebote erfragen Sie vor Ort
Ansprechpartnerin für alle Belange des Sport-Aktiv-Vereins ist unsere stellvertretende Vereinsvorsitzende und Trainerin Katrin Gütt.