DROHNEN ein “Spielzeug” ??
Von Drohnen, ob groß oder klein geht eine Gefahr aus. Daher besteht laut §43 Luftverkehrsgesetz eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Machen Sie sich kundig, ob ihre Privathaftpflichtversicherung dieses Risiko abdeckt, ansonsten benötigen Sie eine extra Haftpflichtversicherung ehe sie starten. Für jeden Schaden haften Sie in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen, wenn es keine Versicherung gibt.
Was es alles noch zubeachten gilt erfahren Sie hier bei der Stiftung Warentest: