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DROHNEN ein “Spielzeug” ??

Von Droh­nen, ob groß oder klein geht eine Gefahr aus. Daher besteht laut §43 Luft­ver­kehrs­ge­setz eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Machen Sie sich kun­dig, ob ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­ses Risi­ko abdeckt, ansons­ten benö­ti­gen Sie eine extra Haft­pflicht­ver­si­che­rung ehe sie star­ten. Für jeden Scha­den haf­ten Sie in vol­ler Höhe mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen, wenn es kei­ne Ver­si­che­rung gibt.

Was es alles noch zube­ach­ten gilt erfah­ren Sie hier bei der Stif­tung Warentest:





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