Aktuelle Infos


Übersicht über die Beiträge

  • Wenn sich in ihrer Lebens­si­tua­ti­on Ände­run­gen erge­ben,  bit­te bei uns mel­den, Info‘s dazu auf die­ser Seite
  • Minus­zin­sen - Wir haben die Lösung (Gold Sparplan)
  • Elek­tro­t­ret­rol­ler
  • DROHNEN ein “Spiel­zeug” ??



Wenn sich Lebensumstände ändern…

soll­te sich jeder Ver­si­cher­te bei sei­nem Ver­si­che­rungs­mak­ler mel­den. Man ris­kiert im Scha­den­fall sonst schnell sei­nen Ver­si­che­rungs­schutz. Auch Jah­re alte Ver­trä­ge bie­ten zum Teil nicht mehr den vol­len Schutz oder sind mitt­ler­wei­le zu teu­er. Wann soll­te man sich mel­den, eine klei­ne Aus­wahl



Minuszinsen - Wir haben die Lösung



Elektrotretroller seit 2019 zugelassen - es besteht VERSICHERUNGSPFLICHT!

Am 17.05.2019 gab der Bun­des­rat für die Elek­tro- Tret­rol­ler grü­nes Licht. 

Was gilt es zu beachten?

ALKOHOL Ver­bot, Grenz­wer­te wie bei Auto und Motorrad

Wo sol­len Elek­tro-Tret­rol­ler zukünf­tig fah­ren dürfen?

Elek­tro-Tret­rol­ler wer­den auf Rad­we­gen, Rad­fahr­strei­fen und Fahrradstraßen

erlaubt. Nur wenn die­se feh­len, darf auf die Fahr­bahn aus­ge­wi­chen werden.

Geh­we­ge und Fuß­gän­ger­zo­nen sind für Elek­trorol­ler tabu. Ist eine Ein­bahn­stra­ße für Rad­fah­rer ent­ge­gen der Fahrt­rich­tung frei­ge­ge­ben, gilt dies auch für Elektro-Tretroller.

Wird ein Füh­rer­schein benö­tigt und gibt es ein Mindestalter?

Der Fah­rer benö­tigt weder eine Mofa-Prüf­be­schei­ni­gung, noch einen

Füh­rer­schein. Das Min­dest­al­ter für das Fah­ren mit einem Elektro-Tretroller

liegt bei 14 Jahren.

Ist ein Helm vorgeschrieben?

Eine Helm­pflicht besteht nicht - es ist aber auf jeden Fall empfehlenswert,

sich mit einem Helm zu schützen.

Wel­che Ampeln gel­ten für Elektro-Tretroller?

Ist eine Fahr­radam­pel vor­han­den, gilt die­se. Gibt es kei­ne Fahr­radam­pel, ist

die Ampel für den flie­ßen­den Ver­kehr zu beachten.

Wie müs­sen Elek­tro-Tret­rol­ler aus­ge­stat­tet sein?

Eine Lenk- oder Hal­te­stan­ge, Brem­sen- und Beleuch­tungs­an­la­gen sind

vor­ge­schrie­ben. Die bau­art­be­ding­te Höchst­ge­schwin­dig­keit liegt zwi­schen 6

bis max. 20 km/h.

Des­halb soll­te beim Kauf unbe­dingt dar­auf geach­tet wer­den, dass das

Fahr­zeug der aktu­el­len Ver­ord­nung ent­spricht und eine gültige

Betriebs­er­laub­nis hat.


Wird eine Ver­si­che­rung benö­tigt?
Ja!
Für die Teil­nah­me am öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr mit Elek­tro-Tret­rol­lern muss eine Kfz-Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den, dazu gibt es einen Auf­kle­ber als Kennzeichen.

Die­se Kenn­zei­chen hal­ten wir für Sie bereit, kom­men Sie in unser Büro.



DROHNEN ein “Spielzeug” ??

Von Droh­nen, ob groß oder klein geht eine Gefahr aus. Daher besteht laut §43 Luft­ver­kehrs­ge­setz eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung.

Machen Sie sich kun­dig, ob ihre Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung die­ses Risi­ko abdeckt, ansons­ten benö­ti­gen Sie eine extra Haft­pflicht­ver­si­che­rung ehe sie star­ten. Für jeden Scha­den haf­ten Sie in vol­ler Höhe mit Ihrem Pri­vat­ver­mö­gen, wenn es kei­ne Ver­si­che­rung gibt.

Was es alles noch zube­ach­ten gilt erfah­ren Sie hier bei der Stif­tung Warentest:





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0361 / 789 87 42

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