Risikolebensversicherung


Der plötz­li­che Tod eines Fami­li­en­mit­glie­des kann neben dem Leid, auch die gan­ze Fami­lie in den finan­zi­el­len Ruin trei­ben - beson­ders bei jun­gen Fami­li­en mit klei­nen Kin­dern und even­tu­el­len Kre­dit­be­las­tun­gen. Vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Schick­sals­schlä­ge kön­nen Sie sich mit einer Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung absi­chern. Stirbt der Ver­si­che­rungs­neh­mer in der Ver­trags­lauf­zeit, dann wird die ver­ein­bar­te Sum­me an die Hin­ter­blie­be­nen aus­ge­zahlt. Auch für Selb­stän­di­ge ist so eine Absi­che­rung für das Unter­neh­men, oder den Teil­ha­ber, oder zur Kom­pen­sie­rung der Erb­schafts­steu­er möglich.

Bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung endet der Ver­trag nach der Lauf­zeit. Es gibt kei­ne Aus­zah­lun­gen. Im Ver­gleich zu einer Kapi­tal­le­bens­ver­si­che­rung sind die Bei­trä­ge wesent­lich gerin­ger und auch für jun­ge Fami­li­en bezahl­ba­rer. Eine Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung wird unab­hän­gig von der Erb­fol­ge an den, oder die ange­ge­be­nen Begüns­tig­ten aus­ge­zahlt. Wenn am Anfang hohe Kre­dit­be­las­tun­gen bestehen, die spä­ter sin­ken, kön­nen Sie auch eine fal­len­de Ver­si­che­rungs­sum­me, oder die spä­te­re Umwand­lung in eine Kapi­tal­bil­den­de Lebens­ver­si­che­rung ver­ein­ba­ren. Für Paa­re, Lebens­part­ner oder Geschäfts­part­ner bie­tet sich auch eine ver­bun­de­ne Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung an – stirbt Per­son 1 bekommt Per­son 2 die Ver­si­che­rungs­sum­me und umge­kehrt. Auch die­ser Tarif ist mit fal­len­der Ver­si­che­rungs­sum­me mög­lich, so dass im Rah­men einer Kre­dit­ab­si­che­rung immer noch die bestehen­den Schul­den abge­si­chert sind.

Bei glei­chen Vor­aus­set­zun­gen und Ver­si­che­rungs­sum­men kann die Bei­trags­hö­he zwi­schen den Anbie­tern sehr vari­ie­ren. Hier soll­ten Sie sich auf jeden Fall von uns bera­ten lassen.

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