Wie in der PKW-Kraftfahrzeugversicherung ist auch der Motorradbesitzer gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Motorrad abzuschließen. Ansonsten ist die Fahrt auf öffentlichen Straßen untersagt. Mit dieser Versicherungspflicht und hohen Mindestdeckungssummen stellt der deutsche Gesetzgeber sicher, dass einerseits geschädigte Dritte nach einem Unfall umfassend finanziell entschädigt werden und der Versicherte andererseits nicht zeitlebens hohe finanzielle Belastungen zu tragen hat.
Der Versicherungsschutz lässt sich durch eine optionale Motorradteil- oder Vollkaskoversicherung erweitern. Diese Policen decken auch Schäden am eigenen Motorrad ab.Mit unserem Versicherungsvergleich für die Motorrad-Versicherung können Sie einen günstigen Versicherungstarif ermitteln, und auch gleich abschließen. Wenn Sie diese Zeit nicht investieren wollen, kommen Sie zu uns oder rufen uns an dann rechnen wir für Sie den Vergleich.
Für Mofas, Mopeds, Mokicks, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es die Moped-Versicherung. Dazu ist für jedes Verkehrsjahr eine Haftpflichtversicherung mit einem Versicherungskennzeichen gesetzlich vorgeschrieben. Das Versicherungskennzeichen ist am Fahrzeug anzubringen und der Versicherungsschein ist immer mitzuführen.
Der Versicherungsschutz lässt sich wie in der Motorradversicherung durch eine optionale Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitern. Diese Policen decken auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab.
Der Onlinerechner ist leider nicht für die Moped-Versicherung nutzbar, hier müssten sie uns telefonisch oder persönlich kontaktieren.
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