Vermieter von Immobilien und Eigentümergemeinschaften brauchen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Der Versicherungsumfang umfasst alle möglichen Gefahren, welche beispielsweise durch morsche Äste eines Baumes, welche durch das Abbrechen vorbeilaufende Passanten verletzen können oder auf parkende Autos herabfallende Dachziegel, welche zuvor durch einen Sturm gelockert wurden, bzw. ein im Treppenhaus beschädigter Handlauf, an dem sich ein Mieter verletzt hat, entstehen können.
Sie springt auch ein, wenn Eigentümer fahrlässig ihre sogenannten Verkehrssicherungspflichten verletzt haben. Verunglückt zum Beispiel ein Passant, weil der Hauseingang schlecht beleuchtet ist, weil der Eigentümer bei Reparaturarbeiten eine Treppe mangelhaft abgesichert hat oder der Gehweg nicht vom Schnee befreit ist, übernimmt die Versicherung den Schadenersatz.
Bereits von einem unbebauten Grundstück können solche Gefahren ausgehen. Der Eigentümer von Bauland ist dafür verantwortlich, dass dort niemand zu Schaden kommt. Hier ist eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sinnvoll, so lange der Baubeginn noch nicht feststeht oder keine Bebauung geplant ist.