Egal ob der Traktor für die Land- und Forstwirtschaft genutzt wird oder für private Zwecke bzw. als Sammelobjekt von Oldtimerfans: alle Traktoren benötigen eine
Kfz.-Haftpflichtversicherung wenn sie auf öffentlichen Straßen und Wegen benutzt werden.
Als Nutzfahrzeug in der Land- und Forstwirtschaft besteht die Möglichkeit eines grünen Kennzeichens, was eine Steuerbefreiung bedeutet.
Im privaten Bereich gibt es verschiedene Möglichkeiten!
Ist der Traktor über 30 Jahre alt, kann hierfür ein H-Kennzeichen (Oldtimer Tarif) beantragt werden, ansonsten gilt der Normaltarif ohne grünes Kennzeichen.