Betriebsausfall/-unterbrechung


Eine Betriebs­aus­fall­ver­si­che­rung gleicht einen finan­zi­el­len Ver­lust durch gesund­heits­be­ding­ten Aus­fall der ver­si­cher­ten Per­son in einem Unter­neh­men aus. Gewöhn­lich ist das der Inha­ber. Nach einer Karenz­zeit wird für den Aus­fall der ver­si­cher­ten Per­son eine fest­ge­leg­te Aus­gleichs­sum­me gezahlt. Mit die­ser kön­nen dann wei­ter­lau­fen­de Kos­ten, nicht rea­li­sier­te Gewin­ne oder die Kos­ten für eine Ver­tre­tungs­per­son auf­ge­fan­gen oder gemil­dert wer­den. Zweck­mä­ßig ist eine sol­che Ver­si­che­rung im All­ge­mei­nen dann, wenn der wirt­schaft­li­che Erfolg von einer ein­zi­gen Per­son abhän­gig ist. Dies kommt sehr oft bei klei­nen und mitt­le­ren Hand­werks­be­trie­ben, Rechts­an­wäl­ten, Unter­neh­mens­be­ra­tern, Ärz­ten, Nota­ren, Steu­er­be­ra­tern und vie­len wei­te­ren Berufs­ar­ten vor.

Eine Betriebs­un­ter­bre­chung hin­ge­gen kann bei­spiels­wei­se durch einen Brand- oder Was­ser­scha­den ent­ste­hen. Sie über­nimmt die Kos­ten für Mie­te und Gehäl­ter, bis der Betrieb wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann. Eini­ge Ver­si­che­run­gen bie­ten zusätz­lich zur Über­nah­me der lau­fen­den Kos­ten auch Ersatz für ent­gan­ge­ne Gewin­ne an. Wich­tig dann, wenn der Betrieb län­ge­re Zeit still steht, Lie­fer­fris­ten nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen und dem­zu­fol­ge Kun­den zur Kon­kur­renz abwandern.



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