LKW und Hänger


LKW

Für alle Fahr­zeu­ge mit LKW-Zulas­sung ist ein Kraft­fahr­zeug­haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, ansons­ten ist die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr ver­bo­ten. Denn auch hier gilt das Bür­ger­li­che Gesetz­buch, nach dem der Scha­den­ver­ur­sa­cher dem Geschä­dig­ten vol­len Scha­den­er­satz zu leis­ten hat und dafür mit sei­nem gan­zen Ver­mö­gen haf­tet. Die Berech­nung der Ver­si­che­rungs­prä­mie erfolgt unter ande­rem nach Hub­raum, Nutz­last, Nut­zung z. B. Fern­ver­kehr, Nah­ver­kehr, Gefahr­gut­trans­port, Nah­ver­kehr oder gewerb­li­cher Kraft­ver­kehr etc.
Da ein LKW einen gro­ßen Wert besitzt, wird auch der Abschluss einer Voll­kas­ko­ver­si­che­rung ange­bo­ten, die Schä­den am eige­nen Fahr­zeug regu­liert, wie z. B. Dieb­stahl, Brand, Explo­si­on, Zusam­men­stoß mit Tie­ren, Schä­den durch eige­nes Ver­schul­den, Sturm, Hagel, Über­schwem­mung, Kurz­schluss der Ver­ka­be­lung etc.

 

Hän­ger

Genau wie in der PKW- bzw. LKW-Ver­si­che­rung ist auch für die Absi­che­rung eines Anhän­gers - egal ob groß oder klein - eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, denn auch hier gilt das BGB, das fest­legt, dass der Schä­di­ger mit sei­nem gan­zen Pri­vat­ver­mö­gen für Schä­den haf­tet, die er ande­ren zufügt.tractor-1548779_960_720

Die Tarif­prä­mie rich­tet sich auch hier nach ver­schie­de­nen Kri­te­ri­en wie z. B. pri­va­te oder gewerb­li­che Nut­zung, Auf­bau­art, Nutz­last, Nut­zung im Werks­ver­kehr oder gewerb­li­chem Güter­ver­kehr etc.

 

Bei meh­re­ren Fahr­zeu­gen sind preis­wer­te Flot­ten­ta­ri­fe möglich.

 

 



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