Elektronikversicherung


 

Heut­zu­ta­ge ist kaum eine Unter­neh­men oder die Arzt­pra­xis in der Lage, sich dem Wett­be­werb ohne den Ein­satz von elek­tro­ni­schen Gerä­ten und elek­tro­tech­ni­schen Anla­gen zu stel­len. Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik, Über­wa­chungs­tech­nik, Infor­ma­ti­ons­tech­nik, Büro­tech­nik, Repro­tech­nik, Medi­zin­tech­nik etc. müs­sen effek­tiv, dau­er­haft und rei­bungs­los funk­tio­nie­ren. Kommt es durch unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se zur Beschä­di­gung oder gar zur Zer­stö­rung von Peri­phe­rie, sind z. T. enor­me Kos­ten für die Repa­ra­tur oder Wie­der­be­schaf­fung gege­ben – Abhil­fe schafft eine Elektronikversicherung.

Ver­si­chert sind alle Beschä­di­gun­gen oder Zer­stö­run­gen durch ein unvor­her­ge­se­he­nes Ereig­nis wie z.B. Abhan­den­kom­men durch ein­fa­chen Dieb­stahl, Ein­bruch­dieb­stahl, Raub, Plün­de­rung, Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on, Flug­zeug­ab­sturz, Implo­si­on, Lei­tungs­was­ser, sons­ti­ges Was­ser, Feuch­tig­keit, Über­schwem­mung, Bedie­nungs­feh­ler, Unge­schick­lich­keit, Sturz, Fahr­läs­sig­keit, Über­span­nung, Induk­ti­on, Kurz­schluss, Vor­satz Drit­ter, Sabo­ta­ge, Van­da­lis­mus, höhe­re Gewalt, Kon­struk­ti­ons-, Mate­ri­al- und Aus­füh­rungs­feh­ler.
Nicht ver­si­chert sind Vor­satz des Ver­si­che­rungs­neh­mers oder des­sen Reprä­sen­tan­ten, Krieg, inne­re Unru­hen, Erd­be­ben und natür­lich die Kernenergie.

Als Ver­si­che­rungs­wert gilt der Lis­ten­preis der ver­si­cher­ten Sache im Neu­zu­stand, also der Neu­wert. Rabat­te und Preis­zu­ge­ständ­nis­se blei­ben unberücksichtigt.



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