Recht zu haben ist teuer, man muss aber deshalb nicht auf sein Recht verzichten!
Nach der letzten Justizkostenreform sind die Honorar- und Gebührensätze für Rechtsanwälte und Gerichte stark angehoben worden. Außerdem steigen die Prozesskosten für Gutachter und Zeugen gleichermaßen an. Schuld daran ist das Kostenrechts-Modernisierungsgesetz (KostRMoG). das vom Deutschen Anwalts-Verein beschlossen und durchgesetzt wurde.
Recht zu haben kostet also richtig Geld. Gut ist es, wenn Ihnen diese
Kosten von einer privaten Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), sowie diverse Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, darüber hinaus weitere anfallende Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen und hilft Ihnen Recht zu bekommen.
Des weiteren ist eine Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird erstattungsfähig. Nutzen Sie unsere Beratung zur Rechtsschutzversicherung. Beim Familienrechtschutz ist Ihre ganze Familie für den Schadensfall versichert, während beim Singlerechtsschutz gerade nur Sie selbst als versicherte Person abgesichert sind.
Diverse zusätzliche Einschlüsse sind möglich, so z. B. Grundstücks- und Mietrechtsschutz, Zahlung der Kosten zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht durch einen Anwalt, Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie etc.
Unterschieden wird bei den Tarifen in Tarife für Privatkunden, Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Geschäftskunden (Selbständigen/Freiberufler und Gewerbetreibende).
Die Prämien und Deckungskonzepte sind bei den verschiedenen Gesellschaften recht unterschiedlich, daher sollte eine Beratung zu Ihren individuellen Bedarf durch uns erfolgen.