Wenn Sie bei anderen einen Schaden verursachen haften sie dafür - sogar mit ihrem Privatvermögen. Leider ist genau diese Haftung unbegrenzt. Das würde in vielen Fällen den finanziellen Ruin bedeuten. Die private Haftpflichtversicherung springt in genau dieser Situation für die Schadensersatzforderungen ein.Bereits ein Versehen kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere wenn Personen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen sogar die wirtschaftliche Existenz des Verursachers bedrohen. Eine Begrenzung nach oben gibt es schlichtweg nicht. Daher ist es wichtig, sich gegen diese Forderungen mit der privaten Haftpflichtversicherung zu schützen, denn die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte und unberechtigte Schadensersatzansprüche gegen den Versicherten – die Unberechtigten werden gerichtlich vom Versicherer abgewehrt.
Weiterführende Infos:
Berechtigte Forderungen und Ansprüche werden wie vereinbart vom Versicherungsunternehmen ausgeglichen. Grundsätzlich ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt. Keine Versicherung ist wichtiger! Denn wenn Sie versehentlich oder aus Fahrlässigkeit einem Anderen Schaden zufügen, so haften Sie dafür laut Bürgerlichem Gesetzbuch mit Ihrem gesamten heutigen und zukünftigen Vermögen.
So kann z. B. bereits das unachtsame Überqueren der Straße zur finanziellen Katastrophe werden. Stellen Sie sich vor, dass dadurch ein PKW, der versuchte, Ihnen auszuweichen, mit allen Insassen schwer verunglückt. Eine Person tot, zwei Schwerverletzte, erheblicher Sachschaden. Wer übernimmt die Kosten, die nun entstehen? Hinterbliebenenversorgung, Schwerverletztenrenten, Schmerzensgeld, Regressforderungen der Krankenkassen, der Sachschaden, alles in allem ein Schaden, der in die Millionen geht! Können Sie das bezahlen? Hier tritt Ihre Privathaftpflicht ein. Angesichts des allgemein günstigen Beitrags für Privathaftpflicht sollte jede Person über einen entsprechenden Schutz verfügen. Leider sieht die Realität bisher noch anders aus: Jeder dritte Personenhaushalt in Deutschland ist nicht oder nicht ausreichend haftpflichtversichert.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist natürlich eine ausreichend hohe Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung und der Einschluss einer sogenannten Ausfalldeckung. Diese zahlt, wenn Sie selbst geschädigt werden und der Schädiger keine oder eine nicht ausreichende Haftpflichtversicherung besitzt bzw. über kein Vermögen verfügt, um Ihnen den Schaden zu ersetzen.
Wichtig für Leute, die Schlüssel für private oder dienstliche Schließanlagen nutzen, ist auch der Einschluss des sogenannten Schlüsselrisikos. Wenn eine Schließanlage ausgetauscht werden muss, weil Sie den Schlüssel verloren haben, kann das sehr teuer werden - schnell sind da Summen über 10.000 € beisammen, die dann von der Haftpflichtversicherung übernommen werden.
Für Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst ist auch der Einschluss der sogenannten Diensthaftpflicht empfehlenswert. Nach Art Ihrer Tätigkeit haftet zunächst Ihr Dienstherr (z. B. bei Amtspflichtverletzungen nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG). Allerdings kann Sie Ihr Dienstherr oder Arbeitgeber in Regress nehmen:
- bei Beamten dann, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- bei Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes, für die der TVöD gilt - bereits bei Vorliegen von mittlerer Fahrlässigkeit.
Auch wenn Sie Ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber unmittelbar Schaden zufügen, steht diesem ggfs. ein Regressanspruch zu. Ohne Diensthaftpflichtversicherung heißt es dann für Sie ‚den Schaden aus Ihrem Vermögen zu begleichen, mit Diensthaftpflichtversicherung übernimmt die Versicherung die Zahlung bzw. die rechtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche.
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