Tierhalterhaftpflicht


§ 833 Satz I des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getö­tet oder der Kör­per oder die Gesund­heit eines Men­schen ver­letzt oder eine Sache beschä­digt, so ist der­je­ni­ge, wel­cher das Tier hält, ver­pflich­tet, dem Ver­letz­ten den dar­aus ent­ste­hen­den Scha­den zu ersetzen. […] 

 

Als Hal­ter eines Tie­res wis­sen Sie: Tie­re sind manch­mal unbe­re­chen­bar. Ein frem­der Hund oder eine Kat­ze auf der ande­ren Stra­ßen­sei­te, und Ihr Hund ist nicht mehr zu hal­ten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut, bzw. bricht von der Kop­pel aus und läuft auf die Straße/Autobahn. Was, wenn dadurch zum Bei­spiel ein Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht wird? Wer zahlt dann? Für Per­so­nen-, Sach- und Ver­mö­gens­schä­den, die ihre Tie­re anrich­ten sind Sie als Hal­ter bzw. Besit­zer voll in der Haf­tung - sogar mit ihrem Privatvermögen.

Wäh­rend nor­ma­le Klein­haus­tie­re wie Hams­ter, Kat­zen, Hasen in der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind, sieht die Sache bei grö­ße­ren Haus­tie­ren wie Hun­de, Pfer­de oder allen Rep­ti­li­en wie Schlan­gen, Skor­pio­nen, Spin­nen etc. schon anders aus. Des­halb ist es durch­aus sinn­voll, Ihr Tier gegen Haft­pflicht­schä­den zu ver­si­chern. Bei Hun­den ist es seit eini­gen Jah­ren sogar gesetz­lich vor­ge­schrie­ben eine Hun­de­hal­ter­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzuschließen.

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