Gesetzliche Kassen


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Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) in Deutsch­land ist neben der gesetz­li­chen Ren­ten-, gesetz­li­chen Arbeits­lo­sen-, gesetz­li­chen  Unfall- und der gesetz­li­chen Pfle­ge­ver­si­che­rung Bestand­teil des deut­schen  Sozi­al­ver­si­che­rungs­sys­tems und Teil des deut­schen Gesundheitssystems.

Sie ist Pflicht für alle Arbeit­neh­mer deren Jah­res­ent­gelt unter­halb der Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt, sowie für vie­le wei­te­re Per­so­nen. Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer zahl­ten in frü­he­ren Zei­ten den Bei­trag zu glei­chen Tei­len, mit­ler­wei­le wur­de aber der Bei­trag der Arbeit­ge­ber ein­ge­fro­ren sodaß die Arbeit­neh­mer mehr bezah­len müs­sen und auch alle Erhö­hun­gen und Zusatz­bei­trä­ge allei­ne zu tra­gen haben.
Der Bei­trag rich­tet sich nach dem Ein­kom­men und nicht wie in der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rung nach dem Alter und dem Gesundheitszustand.

Ziel der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ist die weit­ge­hen­de Abde­ckung eines all­ge­mei­nen Lebens­ri­si­kos des Ver­si­cher­ten gegen für Ihn finan­zi­ell  nicht trag­ba­re Krank­heits­kos­ten.
Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge sind unter bestimm­ten Vorraus­set­zun­gen mitversichert.

In Deutsch­land  gibt es mehr als 100 geöff­ne­te Kran­ken­kas­sen, es ist daher auch nicht ein­fach die Kas­se mit den indi­vi­du­el­len Leis­tun­gen die für einen wich­tig sind für sich zu fin­den.
Eine klei­ne Hil­fe bie­tet dabei der indi­vi­du­el­le Preis-Leis­tungs­ver­gleich, den das Por­tal Focus Money Online im Inter­net anbie­tet.
sie­he auch

 



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