Seit 1995 gibt es die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung. Sie soll allen Bürger gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit eine gewisse Basisabsicherung bieten.
Der jeweilige Krankenversicherer (gesetzlich oder privat) ist Träger der Pflegeversicherung.
Statistiker rechnen damit, dass es bis zum Jahre 2050 vier Millionen Pflegebedürftige geben wird.
Alle Reformen der Politik blieben bisher Stückwerk und führten nur zu Beitragserhöhungen und zur Einführung der stattlich geförderten Pflegezusatzversicherung („Pflegebahr“ , staatlicher Zuschuss 60€ ).
Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen geringen Teil der Kosten. Den Rest müssen die Versicherten aus Ihrer Rente bzw. Vermögen selber zahlen. Reicht das nicht aus, springen die Sozialhilfeträger ein. Dann kann es passieren, dass die Kinder für Ihre Pflegebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen müssen. Die Sozialhilfeträger gehen nur in Vorleistung und holen sich die Gelder, wenn möglich, von den Angehörigen zurück .
Neben der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung mit Ihren Minileistungen, schafft hier nur eine private Pflegeversicherung echte Abhilfe. Sie gibt es als Pflegetagegeldversicherung, Pflegekostenversicherung oder Pflegerentenversicherung. Egal welchen Typ man wählt, je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge.
Kommen Sie zu einer Beratung zu uns und wir ermitteln gemeinsam, welche Pflegeversicherung für Sie passt.