Die Geschäftsinhalts-Versicherung gehört nach der Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die jeder Gewerbebetrieb abschließen sollte, der über eigene Räumlichkeiten verfügt. Sie ist zu vergleichen mit der privaten Hausratversicherung. Abgesichert werden alle Gegenstände und Sachen, die für den gewerblichen Betrieb des Versicherungsnehmers benötigt werden. Dazu gehören neben der reinen kaufmännischen und technischen Betriebsausstattung auch Vorräte und Waren, die der Versicherungsnehmer an seiner Betriebsstätte aufbewahrt, außerdem eventuelles Besucher- und Mitarbeiterhabe, das sich nur kurzzeitig im Betrieb befindet.
Die Geschäftsinhalts-Versicherung schützt das betriebliche Inventar des Kunden vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Teilweise sind zusätzliche Absicherungen möglich, zum Beispiel ein Elektronikbaustein, in dem die Elektronik des Versicherungsnehmers zusätzlich gegen Schäden beinahe jeder Art abgesichert werden kann, oder eine Elementarschadendeckung. Die Prämie richtet sich nicht nur nach der Betriebsstätte, sondern auch noch nach den betrieblichen Gefahren. So zahlt ein Unterhaltungselektronikhandel eine höhere Prämie in der Einbruchdiebstahlversicherung als ein reines Bürounternehmen.