Betriebs-/Geschäftsinhaltsversicherung


Die Geschäfts­in­halts-Ver­si­che­rung gehört nach der Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung zu den wich­tigs­ten Ver­si­che­run­gen, die jeder Gewer­be­be­trieb abschlie­ßen soll­te, der über eige­ne Räum­lich­kei­ten ver­fügt. Sie ist zu ver­glei­chen mit der pri­va­ten Haus­rat­ver­si­che­rung. Abge­si­chert wer­den alle Gegen­stän­de und Sachen, die für den gewerb­li­chen Betrieb des Ver­si­che­rungs­neh­mers benö­tigt wer­den. Dazu gehö­ren neben der rei­nen kauf­män­ni­schen und tech­ni­schen Betriebs­aus­stat­tung auch Vor­rä­te und Waren, die der Ver­si­che­rungs­neh­mer an sei­ner Betriebs­stät­te auf­be­wahrt, außer­dem even­tu­el­les Besu­cher- und Mit­ar­bei­ter­ha­be, das sich nur kurz­zei­tig im Betrieb befindet.

Die Geschäfts­in­halts-Ver­si­che­rung schützt das betrieb­li­che Inven­tar des Kun­den vor Schä­den durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser, Sturm, Hagel und Ein­bruch­dieb­stahl. Teil­wei­se sind zusätz­li­che Absi­che­run­gen mög­lich, zum Bei­spiel ein Elek­tronik­bau­stein, in dem die Elek­tro­nik des Ver­si­che­rungs­neh­mers zusätz­lich gegen Schä­den bei­na­he jeder Art abge­si­chert wer­den kann, oder eine Ele­men­tar­scha­den­de­ckung. Die Prä­mie rich­tet sich nicht nur nach der Betriebs­stät­te, son­dern auch noch nach den betrieb­li­chen Gefah­ren. So zahlt ein Unter­hal­tungs­elek­tronik­han­del eine höhe­re Prä­mie in der Ein­bruch­dieb­stahl­ver­si­che­rung als ein rei­nes Bürounternehmen.



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