Die Praxisausfallversicherung zahlt bei Krankheit oder einem Unfall des Praxisinhabers sowie bei einer behördlich angeordneten Quarantäne für die Arztpraxis. Bei Krankheit erfolgt normalerweise eine Leistung für 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit. Einige Versicherer kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch bereits ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent für die Kosten auf. Die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungssumme bilden die fixen Kosten wie Gehälter, Miete, Zinsen, Leasingraten und betriebliche Versicherungsprämien eines Jahres, wahlweise kann auch der Betriebsgewinn mit versichert werden. Wichtig zu wissen: Bei Abschluss einer Praxisausfallversicherung findet immer eine Gesundheitsprüfung statt. Zudem wird bedingungsgemäß ein Höchsteintrittsalter definiert und meist ab einem bestimmten Eintrittsalter ein Zuschlag auf die Prämie angerechnet.