Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für Personen und Firmen, bei denen ein Versehen in Ihrer Tätigkeit echte Vermögensschäden (keine Personen/Sachschäden) zur Folge hat. Das trifft hauptsächlich Berufe aus dem Dienstleistungssektor, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend, beurkundend und/oder aufsichtsführend für ihre Mandanten tätig werden.
Zielgruppen sind beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Berufsbetreuer Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte etc.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für die genannten Berufsgruppen von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung spricht man vom Verstoßprinzip.
Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar, sondern treten erst nach einiger Zeit zutage. Dem trägt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Rechnung. Versicherungsfall ist hier nicht das Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.