Der plötzliche Tod eines Familienmitgliedes kann neben dem Leid, auch die ganze Familie in den finanziellen Ruin treiben - besonders bei jungen Familien mit kleinen Kindern und eventuellen Kreditbelastungen. Vor den finanziellen Folgen solcher Schicksalsschläge können Sie sich mit einer Risikolebensversicherung absichern. Stirbt der Versicherungsnehmer in der Vertragslaufzeit, dann wird die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Auch für Selbständige ist so eine Absicherung für das Unternehmen, oder den Teilhaber, oder zur Kompensierung der Erbschaftssteuer möglich.
Bei der Risikolebensversicherung endet der Vertrag nach der Laufzeit. Es gibt keine Auszahlungen. Im Vergleich zu einer Kapitallebensversicherung sind die Beiträge wesentlich geringer und auch für junge Familien bezahlbarer. Eine Risikolebensversicherung wird unabhängig von der Erbfolge an den, oder die angegebenen Begünstigten ausgezahlt. Wenn am Anfang hohe Kreditbelastungen bestehen, die später sinken, können Sie auch eine fallende Versicherungssumme, oder die spätere Umwandlung in eine Kapitalbildende Lebensversicherung vereinbaren. Für Paare, Lebenspartner oder Geschäftspartner bietet sich auch eine verbundene Risikolebensversicherung an – stirbt Person 1 bekommt Person 2 die Versicherungssumme und umgekehrt. Auch dieser Tarif ist mit fallender Versicherungssumme möglich, so dass im Rahmen einer Kreditabsicherung immer noch die bestehenden Schulden abgesichert sind.
Bei gleichen Voraussetzungen und Versicherungssummen kann die Beitragshöhe zwischen den Anbietern sehr variieren. Hier sollten Sie sich auf jeden Fall von uns beraten lassen.
siehe auch