§ 833 Satz I des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. […]
Als Halter eines Tieres wissen Sie: Tiere sind manchmal unberechenbar. Ein fremder Hund oder eine Katze auf der anderen Straßenseite, und Ihr Hund ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut, bzw. bricht von der Koppel aus und läuft auf die Straße/Autobahn. Was, wenn dadurch zum Beispiel ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann? Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die ihre Tiere anrichten sind Sie als Halter bzw. Besitzer voll in der Haftung - sogar mit ihrem Privatvermögen.
Während normale Kleinhaustiere wie Hamster, Katzen, Hasen in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, sieht die Sache bei größeren Haustieren wie Hunde, Pferde oder allen Reptilien wie Schlangen, Skorpionen, Spinnen etc. schon anders aus. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, Ihr Tier gegen Haftpflichtschäden zu versichern. Bei Hunden ist es seit einigen Jahren sogar gesetzlich vorgeschrieben eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
siehe auch
- Tierhaftpflichtversicherung für Ihren HUND selbst rechnen und verleichen
- Tierhaftpflichtversicherung für Ihr PFERD selbst rechnen und vergleichen