Reisegepäckversicherung


Als Faust­re­gel gilt: je wert­vol­ler das Gepäck, umso wich­ti­ger ist eine Reisegepäckversicherung.

Wenn Ihr Rei­se­ge­päck gestoh­len oder beschä­digt wird, zahlt die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung die ent­ste­hen­den Kos­ten bis zum Zeit­wert Ihres Rei­se­ge­päcks bzw. bis zu einer ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.

Bei allen Rei­se­ge­päck­ver­si­che­run­gen gel­ten für Wert­sa­chen bestimm­te Höchst­gren­zen. Ihr Rei­se­ge­päck ist ver­si­chert, wenn Sie es auf­ge­ge­ben haben oder wenn es durch straf­ba­re Hand­lun­gen Drit­ter, Unfäl­le des Trans­port­mit­tels oder Feu­er- und Ele­men­tar­ereig­nis­se zu Scha­den oder abhan­den kommt.

Eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen bedeu­tet nicht, dass man nicht mehr auf sein Hab und Gut auf­pas­sen muss. Auch bei der Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung gibt es die Pflicht des Ver­si­cher­ten, so gut es geht auf sein Gepäck auf­zu­pas­sen. Sie dür­fen also Ihre Kof­fer nicht ein­fach unbe­wacht auf dem Bahn­steig her­um­ste­hen las­sen, wenn Sie in die Cafe-Bar gehen wol­len. Wenn Sie Ihre Auf­sichts­pflicht ver­nach­läs­si­gen, muss die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung nicht zah­len. Die Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung zahlt nur bei Beschä­di­gung oder Ver­lust des Gepäcks, wenn die­ser Scha­dens­fall im direk­ten Zusam­men­hang mit der Rei­se­tä­tig­keit steht.



Weitere Informationen und Beratung bei uns im Büro oder unter
0361 / 789 87 42

montags
8:30–16:00 Uhr
dienstags
8:30–18:00 Uhr
mittwochs
8:30–16:00 Uhr
donnerstags
8:30–18:00 Uhr
freitags
8:30–14:00 Uhr