Als Faustregel gilt: je wertvoller das Gepäck, umso wichtiger ist eine Reisegepäckversicherung.
Wenn Ihr Reisegepäck gestohlen oder beschädigt wird, zahlt die Reisegepäckversicherung die entstehenden Kosten bis zum Zeitwert Ihres Reisegepäcks bzw. bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme.
Bei allen Reisegepäckversicherungen gelten für Wertsachen bestimmte Höchstgrenzen. Ihr Reisegepäck ist versichert, wenn Sie es aufgegeben haben oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
Eine Reisegepäckversicherung abzuschließen bedeutet nicht, dass man nicht mehr auf sein Hab und Gut aufpassen muss. Auch bei der Reisegepäckversicherung gibt es die Pflicht des Versicherten, so gut es geht auf sein Gepäck aufzupassen. Sie dürfen also Ihre Koffer nicht einfach unbewacht auf dem Bahnsteig herumstehen lassen, wenn Sie in die Cafe-Bar gehen wollen. Wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, muss die Reisegepäckversicherung nicht zahlen. Die Reisegepäckversicherung zahlt nur bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, wenn dieser Schadensfall im direkten Zusammenhang mit der Reisetätigkeit steht.