Eine Betriebsausfallversicherung gleicht einen finanziellen Verlust durch gesundheitsbedingten Ausfall der versicherten Person in einem Unternehmen aus. Gewöhnlich ist das der Inhaber. Nach einer Karenzzeit wird für den Ausfall der versicherten Person eine festgelegte Ausgleichssumme gezahlt. Mit dieser können dann weiterlaufende Kosten, nicht realisierte Gewinne oder die Kosten für eine Vertretungsperson aufgefangen oder gemildert werden. Zweckmäßig ist eine solche Versicherung im Allgemeinen dann, wenn der wirtschaftliche Erfolg von einer einzigen Person abhängig ist. Dies kommt sehr oft bei kleinen und mittleren Handwerksbetrieben, Rechtsanwälten, Unternehmensberatern, Ärzten, Notaren, Steuerberatern und vielen weiteren Berufsarten vor.
Eine Betriebsunterbrechung hingegen kann beispielsweise durch einen Brand- oder Wasserschaden entstehen. Sie übernimmt die Kosten für Miete und Gehälter, bis der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Einige Versicherungen bieten zusätzlich zur Übernahme der laufenden Kosten auch Ersatz für entgangene Gewinne an. Wichtig dann, wenn der Betrieb längere Zeit still steht, Lieferfristen nicht eingehalten werden können und demzufolge Kunden zur Konkurrenz abwandern.