Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Teilweise besteht für diesen Personenkreis eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge. Der Versicherungsschutz umfasst die Freistellung des Versicherungsnehmers von begründeten gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz. Ferner umfasst er die Prüfung, ob und inwieweit diese Ansprüche begründet sind und die Abwehr unbegründeter Forderungen.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Berufe, die durch mögliche Fehlberatung ein erhöhtes Risiko, Vermögensschäden anzurichten, aufweisen. Dazu gehören etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte, sowie Dolmetscher/Übersetzer.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann sowohl allein als auch ergänzend zu einer „echten Berufshaftpflichtversicherung“ abgeschlossen werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist jedoch im Gegensatz zur Berufshaftpflichtversicherung lediglich für den Schutz eines Betriebes sinnvoll. Sie versichert das Unternehmen vor Vermögensschäden, welche aufgrund von Personen- oder Sachschäden verursacht wurden. Darüber hinaus sind Schäden, welche durch das alleinige Verschulden eines einzelnen Mitarbeiters entstehen, abgedeckt. Eine Betriebshaftpflichtversicherung bietet daher finanziellen Schutz vor Personen- und Sachschäden als auch vor Vermögensschäden (Bsp. Erwerbsausfall).