Betriebsschließung


Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ersetzt Ver­mö­gens­schä­den, die dem ver­si­cher­ten Betrieb dadurch ent­ste­hen, dass die zustän­di­ge Behör­de infol­ge des Auf­tre­tens einer nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz mel­de­pflich­ti­gen Krank­heit oder eines Krank­heits­er­re­gers am Ver­si­che­rungs­ort die Betriebs­schlie­ßung bzw. Maß­nah­men die eine ord­nungs­ge­mä­ße Wei­ter­füh­rung ver­hin­dern anordnet.

Die Betriebs­schlie­ßungs­ver­si­che­rung ist der Betriebs­un­ter­bre­chungs­ver­si­che­rung ver­wandt und wird ins­be­son­de­re für Kran­ken­häu­ser sowie bestimm­te Seg­men­te der Lebens­mit­tel­bran­che (Flei­sche­rei / Gast­stät­te etc. ) angeboten.

 

Was kann man absichern?

  • Zah­lung der Tagesent­schä­di­gung bis zur Dau­er von 30 Schließungstagen
  • Zah­lung der Tagesent­schä­di­gung bis zur Been­di­gung der Desinfektion
  • Ent­schä­di­gung der Des­in­fek­ti­ons­kos­ten bis zum Höchstbetrag
  • Ent­schä­di­gung der Ent­seu­chungs­kos­ten und Min­der­wert der Ware
  • Ent­schä­di­gung der Brut­to­lohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Ent­schä­di­gung der Kos­ten für Ermitt­lung und Beobachtung
  • Gewäh­rung des zins­lo­sen Dar­le­hens bis zur Höhe der ver­si­cher­ten Leistung



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