Die Betriebsschließungsversicherung ersetzt Vermögensschäden, die dem versicherten Betrieb dadurch entstehen, dass die zuständige Behörde infolge des Auftretens einer nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheit oder eines Krankheitserregers am Versicherungsort die Betriebsschließung bzw. Maßnahmen die eine ordnungsgemäße Weiterführung verhindern anordnet.
Die Betriebsschließungsversicherung ist der Betriebsunterbrechungsversicherung verwandt und wird insbesondere für Krankenhäuser sowie bestimmte Segmente der Lebensmittelbranche (Fleischerei / Gaststätte etc. ) angeboten.
Was kann man absichern?
- Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
- Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
- Entschädigung der Desinfektionskosten bis zum Höchstbetrag
- Entschädigung der Entseuchungskosten und Minderwert der Ware
- Entschädigung der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
- Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
- Gewährung des zinslosen Darlehens bis zur Höhe der versicherten Leistung