Firmenrechtsschutzversicherung, auch gewerbliche bzw. betriebliche Rechtsschutzversicherung genannt, sichert Sie als Inhaber Ihrer Firma ab. Beschäftigen Sie Mitarbeiter, sind diese bei ihrer betrieblichen Tätigkeit mitversichert. Gleiches gilt für Ihre mithelfenden Familienangehörigen.
Ob die Kosten für einen konkreten Rechtsstreit von der Versicherung übernommen werden, hängt vom beantragten Leistungsumfang ab. Das bedeutet: Der Unternehmensinhaber hat bei Abschluss des Firmenrechtsschutzes die Möglichkeit, Versicherungsfälle in verschiedenen Bereichen einzuschließen: Das können beispielsweise Arbeit, Verkehr, Immobilien, Steuern, Strafrecht und Privatleben sein. Schließt er auch den letzten Baustein ein, bedeutet dies in der Regel einen kleinen Aufpreis, macht aber eine private Rechtsschutzversicherung überflüssig.
Was ist versichert?
Die gesetzliche Vergütung Ihres Anwalts. Gerichtskosten in allen Instanzen, inklusive Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt.
Die Kosten des Prozessgegners, wenn das Gericht Sie dazu verpflichtet.
Die Aufwendungen für ein Schieds-, Schlichtungs- und Mediationsverfahren.
Die übliche Vergütung für eigene Gutachten öffentlich bestellter technischer Sachverständiger im Straf- und Bußgeldverfahren.
Geltungsbereich
Nicht jede Rechtsschutzversicherung bietet automatisch einen internationalen Rechtsschutz. Wer also oft im Ausland unterwegs ist, sollte nicht nur auf den Preis der Rechtsschutzversicherung achten. Der Geltungsbereich kann entscheidend sein.
Trotz der vielen Unterschiede gilt in der Regel ein EU-Standard
Neben der deutschlandweiten Gültigkeit hat sich bei den deutschen Rechtsschutzversicherungen der EU-Standard etabliert. Somit deckt ein deutscher Rechtsschutz auch Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Europäischen Union ab. Oft ist dieser Gültigkeitsbereich noch durch angrenzende Mittelmeerländer erweitert. Dies betrifft also auch nicht EU-Staaten. Zusätzlich wird der Rechtsschutz auch auf den Kanarischen Inseln, der Schweiz und Norwegen gewährt. Bei Fragen des Gültigkeitsbereiches von Rechtsschutzversicherung gilt generell: Nicht der Ort des Rechtsfalls ist entscheidend, sondern der Standort des dafür zuständigen Gerichtes.
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