Firmenrechtsschutz


Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung, auch gewerb­li­che bzw. betrieb­li­che Rechts­schutz­ver­si­che­rung genannt, sichert Sie als Inha­ber Ihrer Fir­ma ab. Beschäf­ti­gen Sie Mit­ar­bei­ter, sind die­se bei ihrer betrieb­li­chen Tätig­keit mit­ver­si­chert. Glei­ches gilt für Ihre mit­hel­fen­den Fami­li­en­an­ge­hö­ri­gen.
Ob die Kos­ten für einen kon­kre­ten Rechts­streit von der Ver­si­che­rung über­nom­men wer­den, hängt vom bean­trag­ten Leis­tungs­um­fang ab. Das bedeu­tet: Der Unter­neh­mens­in­ha­ber hat bei Abschluss des Fir­men­rechts­schut­zes die Mög­lich­keit, Ver­si­che­rungs­fäl­le in ver­schie­de­nen Berei­chen ein­zu­schlie­ßen: Das kön­nen bei­spiels­wei­se Arbeit, Ver­kehr, Immo­bi­li­en, Steu­ern, Straf­recht und Pri­vat­le­ben sein. Schließt er auch den letz­ten Bau­stein ein, bedeu­tet dies in der Regel einen klei­nen Auf­preis, macht aber eine pri­va­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung überflüssig.

 

Was ist versichert?

Die gesetz­li­che Ver­gü­tung Ihres Anwalts. Gerichts­kos­ten in allen Instan­zen, inklu­si­ve Ent­schä­di­gung für Zeu­gen und Sach­ver­stän­di­ge, die das Gericht bestellt. 

Die Kos­ten des Pro­zess­geg­ners, wenn das Gericht Sie dazu verpflichtet. 

Die Auf­wen­dun­gen für ein Schieds-, Schlich­tungs- und Mediationsverfahren. 

Die übli­che Ver­gü­tung für eige­ne Gut­ach­ten öffent­lich bestell­ter tech­ni­scher Sach­ver­stän­di­ger im Straf- und Bußgeldverfahren.

 Gel­tungs­be­reich
Nicht jede Rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet auto­ma­tisch einen inter­na­tio­na­len Rechts­schutz. Wer also oft im Aus­land unter­wegs ist, soll­te nicht nur auf den Preis der Rechts­schutz­ver­si­che­rung ach­ten. Der Gel­tungs­be­reich kann ent­schei­dend sein.

Trotz der vie­len Unter­schie­de gilt in der Regel ein EU-Standard

Neben der deutsch­land­wei­ten Gül­tig­keit hat sich bei den deut­schen Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen der EU-Stan­dard eta­bliert. Somit deckt ein deut­scher Rechts­schutz auch Rechts­strei­tig­kei­ten inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on ab. Oft ist die­ser Gül­tig­keits­be­reich noch durch angren­zen­de Mit­tel­meer­län­der erwei­tert. Dies betrifft also auch nicht EU-Staa­ten. Zusätz­lich wird der Rechts­schutz auch auf den Kana­ri­schen Inseln, der Schweiz und Nor­we­gen gewährt. Bei Fra­gen des Gül­tig­keits­be­rei­ches von Rechts­schutz­ver­si­che­rung gilt gene­rell: Nicht der Ort des Rechts­falls ist ent­schei­dend, son­dern der Stand­ort des dafür zustän­di­gen Gerichtes. 

 

 



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