Maschinenbruchversicherung


Bei der Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung (kurz auch Maschi­nen­ver­si­che­rung genannt) umfasst der Ver­si­che­rungs­schutz unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den an Maschi­nen und Anla­gen.
Eine Ver­si­che­rung gegen Maschi­nen­schä­den ist bei­spiel­wei­se für Bau­hand­wer­ker mit vie­len teu­ren Bau­stel­len­ma­schi­nen wich­tig – aber auch für jedes ande­re Unter­neh­men, das hoch­wer­ti­ge Maschi­nen und Anla­gen besitzt. Wenn der Maschi­nen­park mit einem Kre­dit finan­ziert ist, wird eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung mit­un­ter von den kre­dit­ge­ben­den Ban­ken ver­langt.
Ver­si­cher­bar in der Maschi­nen­ver­si­che­rung sind zwei Arten von Maschi­nen: sta­tio­nä­re Maschi­nen und trans­por­ta­ble bezie­hungs­wei­se fahr­ba­re Maschinen.

 

Bei Maschi­nen­bruch­ver­si­che­run­gen gilt eine soge­nann­te All-Risk-Deckung. Das heißt, alle Scha­dens­sze­na­ri­en, die nicht aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen wer­den, sind durch die Ver­si­che­rung abge­deckt. Unter ande­rem beinhal­tet die Ver­si­che­rung für Maschinenbruch:

  • Bedie­nungs­feh­ler, Fahr­läs­sig­keit, Vandalismus
  • Kon­struk­ti­ons- oder Materialfehler
  • Über- oder Unter­druck, Kurz­schluss, Überspannung

 

Ver­si­chert wird immer der Wert der neu­en Maschi­ne oder Anla­ge (Neu­wert). Im Scha­dens­fall ersetzt die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur. Ist es nicht mög­lich, die Schä­den zu repa­rie­ren, kommt die Ver­si­che­rung für den Zeit­wert der Maschi­ne auf. Unter dem Zeit­wert ver­steht man den Wert einer tech­nisch ver­gleich­ba­ren, funk­ti­ons­tüch­ti­gen Maschi­ne glei­chen Alters.

Da die Maschi­nen­bruch­ver­si­che­rung durch die All-Risk-Deckung deut­lich mehr Scha­dens­fäl­le abdeckt ist bei teu­ren Maschi­nen eine wich­ti­ge Ergän­zung zur Inventar/Inhaltsversicherung.



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