Spezielle Haftpflicht für die Organisatoren und Verantwortliche von Veranstaltungen jeglicher Art
Als Ausrichter einer Veranstaltung sind sie für die Sicherheit Ihrer Gäste und einen schadenfreien Ablauf verantwortlich, daher ist für jeden Veranstalter eine Veranstalterhaftpflicht unverzichtbar. Denn entstehende Haftpflichtschäden (Personen- und Sachschäden) könne die Existenz gefährden – egal wie groß oder klein die Veranstaltung ist.
Zudem wird von vielen Vermietern (Räume/ Gebäude/ Freiflächen) eine Haftpflichtversicherung des Veranstalters gefordert, um den Austragungsort überhaupt mieten zu können.
Fallbeispiele für den Schutz durch die Veranstalterhaftpflicht
- Beschädigte Ausrüstung
Ein Helfer des Veranstalters stößt beim Umbau ein Getränk um, die Flüssigkeit ergießt sich über das Mischpult der Tontechnik und ruiniert das Gerät. Schadenersatz wird von Ihnen verlangt , den übernimmt die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. - Sturz in der Dunkelheit
Ein Besucher stolpert im Dunkeln auf dem Weg zur Toilette über eine Türschwelle: Der Zugang zur Toilette war nicht ausreichend beleuchtet. Schadenersatz wird von Ihnen verlangt, die Behandlungskosten und das Schmerzensgeld übernimmt die Veranstalterhaftpflicht.