Veranstaltungshaftpflicht


Spe­zi­el­le Haft­pflicht für die Orga­ni­sa­to­ren und Ver­ant­wort­li­che von Ver­an­stal­tun­gen jeg­li­cher Art

Als Aus­rich­ter einer Ver­an­stal­tung sind sie für die Sicher­heit Ihrer Gäs­te und einen scha­den­frei­en Ablauf ver­ant­wort­lich, daher ist für jeden Ver­an­stal­ter eine Ver­an­stal­ter­haft­pflicht unver­zicht­bar. Denn ent­ste­hen­de Haft­pflicht­schä­den (Per­so­nen- und Sach­schä­den) kön­ne die Exis­tenz gefähr­den – egal wie groß oder klein die Ver­an­stal­tung ist.
Zudem wird von vie­len Ver­mie­tern (Räume/ Gebäude/ Frei­flä­chen) eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Ver­an­stal­ters gefor­dert, um den Aus­tra­gungs­ort über­haupt mie­ten zu können.

 

Fall­bei­spie­le für den Schutz durch die Veranstalterhaftpflicht

  1. Beschä­dig­te Aus­rüs­tung
    Ein Hel­fer des Ver­an­stal­ters stößt beim Umbau ein Getränk um, die Flüs­sig­keit ergießt sich über das Misch­pult der Ton­tech­nik und rui­niert das Gerät. Scha­den­er­satz wird von Ihnen ver­langt , den über­nimmt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung des Veranstalters.
  2. Sturz in der Dun­kel­heit
    Ein Besu­cher stol­pert im Dun­keln auf dem Weg zur Toi­let­te über eine Tür­schwel­le: Der Zugang zur Toi­let­te war nicht aus­rei­chend beleuch­tet. Scha­den­er­satz wird von Ihnen ver­langt, die Behand­lungs­kos­ten und das Schmer­zens­geld über­nimmt die Veranstalterhaftpflicht.



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