Bei der Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, welche Schäden die durch die versicherten Gefahren am Gebäude entstehen absichert. Die Gefahren Feuer, Sturm-Blitz-Hagel, Rohrbruch sowie Leitungswasserversicherung und Glasbruch können in einem Versicherungsvertrag vereint werden. Sie bietet so einen umfangreichen Versicherungsschutz gegen diese Gefahren und den sich daraus ergebenden Schäden.
Werden durch eine oder mehrere der versicherten Gefahren, Schäden am versicherten Wohngebäude verursacht, so leistet die Wohngebäudeversicherung finanzielle Entschädigung bis zur maximalen Höhe der bei Vertragsabschluss vereinbarten Versicherungssumme.
Die meisten Wohngebäudeversicherungen werden aber als „gleitende Neuwertversicherung“ abgeschlossen. Bei diesen Verträgen bezahlt der Versicherer nach einem Totalschaden immer den Wiederaufbau des Gebäudes zu den aktuellen Baupreisen.
Aufgrund der steigenden Klimakatastrophen ist es auch wichtig eine Absicherung gegen Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen in die Gebäudeversicherung mit einzuschließen. In Risikogebieten wird diese Elementarversicherung aus Risikogründen gar nicht oder nur zu sehr hohen Prämien und Selbstbeteiligungen angeboten.
Politiker diskutieren darüber, ob man eine Elementarversicherung zur Pflichtversicherung machen sollte. Auf die Frage „wer soll das bezahlen“ haben sie jedoch keine Antwort. Die Versicherer können diese Risiken zu den aktuellen Prämien nicht schultern. Wenn die Politik nichts dazu tut, werden die Prämien, die ja dann Pflicht sind, in schwindelnde Höhen steigen müssen, um die Risiken abzusichern.