Wohngebäudeversicherung


Bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung han­delt es sich um eine Scha­dens­ver­si­che­rung, wel­che Schä­den die durch die ver­si­cher­ten Gefah­ren am Gebäu­de ent­ste­hen absi­chert. Die Gefah­ren Feu­er, Sturm-Blitz-Hagel, Rohr­bruch sowie Lei­tungs­was­ser­ver­si­che­rung und Glas­bruch kön­nen in einem Ver­si­che­rungs­ver­trag ver­eint wer­den. Sie bie­tet so einen umfang­rei­chen Ver­si­che­rungs­schutz gegen die­se Gefah­ren und den sich dar­aus erge­ben­den Schäden.

Wer­den durch eine oder meh­re­re der ver­si­cher­ten Gefah­ren, Schä­den am ver­si­cher­ten Wohn­ge­bäu­de ver­ur­sacht, so leis­tet die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung finan­zi­el­le Ent­schä­di­gung bis zur maxi­ma­len Höhe der bei Ver­trags­ab­schluss ver­ein­bar­ten Versicherungssumme.

Die meis­ten Wohn­gebäude­versicherungen wer­den aber als „glei­ten­de Neuwert­versicherung“ abge­schlossen. Bei die­sen Ver­trä­gen bezahlt der Ver­si­che­rer nach einem Total­scha­den immer den Wieder­aufbau des Gebäu­des zu den aktu­el­len Baupreisen.

Auf­grund der stei­gen­den Kli­ma­ka­ta­stro­phen ist es auch wich­tig eine Absi­che­rung gegen Ele­men­tar­schä­den wie Hoch­was­ser, Erd­be­ben, Schnee­druck und Lawi­nen in die Gebäu­de­ver­si­che­rung mit ein­zu­schlie­ßen. In Risi­ko­ge­bie­ten wird die­se Ele­men­tar­ver­si­che­rung aus Risi­ko­grün­den gar nicht oder nur zu sehr hohen Prä­mi­en und Selbst­be­tei­li­gun­gen angeboten.

Poli­ti­ker dis­ku­tie­ren dar­über, ob man eine Ele­men­tar­ver­si­che­rung zur Pflicht­ver­si­che­rung machen soll­te.  Auf die Fra­ge „wer soll das bezah­len“  haben sie jedoch kei­ne Ant­wort. Die Ver­si­che­rer kön­nen die­se Risi­ken zu den aktu­el­len Prä­mi­en nicht schul­tern. Wenn die Poli­tik nichts dazu tut, wer­den die Prä­mi­en, die ja dann Pflicht sind, in schwin­deln­de Höhen stei­gen müs­sen, um die Risi­ken abzusichern.



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