Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung benötigen Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder auch unterirdisch liegenden Öltanks verfügen.
Das dies ein übermäßig hohes Risiko darstellt liegt auf der Hand: So kann ein einziger Liter Heizöl bereits etwa 1.000.000 Liter Trinkwasser unbrauchbar machen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Öltankleck dadurch immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen, wenn das Öl in Grundwasser oder Flüsse gerät. Und gerade wegen dieses besonderen Risikos gibt es vom Gesetzgeber die so genannte Gefährdungshaftung nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die besagt, dass der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen auch ohne eigenes Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt haftet.