LKW
Für alle Fahrzeuge mit LKW-Zulassung ist ein Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten ist die Teilnahme am Straßenverkehr verboten. Denn auch hier gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, nach dem der Schadenverursacher dem Geschädigten vollen Schadenersatz zu leisten hat und dafür mit seinem ganzen Vermögen haftet. Die Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt unter anderem nach Hubraum, Nutzlast, Nutzung z. B. Fernverkehr, Nahverkehr, Gefahrguttransport, Nahverkehr oder gewerblicher Kraftverkehr etc.
Da ein LKW einen großen Wert besitzt, wird auch der Abschluss einer Vollkaskoversicherung angeboten, die Schäden am eigenen Fahrzeug reguliert, wie z. B. Diebstahl, Brand, Explosion, Zusammenstoß mit Tieren, Schäden durch eigenes Verschulden, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Kurzschluss der Verkabelung etc.
Hänger
Genau wie in der PKW- bzw. LKW-Versicherung ist auch für die Absicherung eines Anhängers - egal ob groß oder klein - eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, denn auch hier gilt das BGB, das festlegt, dass der Schädiger mit seinem ganzen Privatvermögen für Schäden haftet, die er anderen zufügt.
Die Tarifprämie richtet sich auch hier nach verschiedenen Kriterien wie z. B. private oder gewerbliche Nutzung, Aufbauart, Nutzlast, Nutzung im Werksverkehr oder gewerblichem Güterverkehr etc.
Bei mehreren Fahrzeugen sind preiswerte Flottentarife möglich.