Kfz.-Versicherung für Traktoren


Egal ob der Trak­tor für die Land- und Forst­wirt­schaft genutzt wird oder für pri­va­te Zwe­cke bzw. als Sam­mel­ob­jekt von Old­tim­erfans: alle Trak­to­ren benö­ti­gen eine

Kfz.-Haftpflichtversicherung wenn sie auf öffent­li­chen Stra­ßen und Wegen benutzt werden.

Als Nutz­fahr­zeug in der Land- und Forst­wirt­schaft besteht die Mög­lich­keit eines grü­nen Kenn­zei­chens, was eine Steu­er­be­frei­ung bedeutet.

Im pri­va­ten Bereich gibt es ver­schie­de­ne Möglichkeiten!

Ist der Trak­tor über 30 Jah­re alt, kann hier­für ein H-Kenn­zei­chen (Old­ti­mer Tarif) bean­tragt wer­den, ansons­ten gilt der Nor­mal­ta­rif ohne grü­nes Kennzeichen.

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