Haftpflichtversicherung für Wohnmobile und Boote


Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung Ihres Wohn­mo­bils ist genau­so wich­tig und gesetz­lich vor­ge­schrie­ben wie die Ihres PKW und unter­schei­det sich daher nicht wesent­lich von einer PKW-Haftpflichtversicherung.


Eben­falls die Leis­tun­gen der Voll- oder Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ent­spre­chen im wesent­li­chen denen der PKW Versicherung.

Man soll­te jedoch unbe­dingt dar­auf ach­ten, die Abde­ckung von Ele­men­tar­schä­den mit einzuschließen.

 

Eben­falls soll­te man dar­auf ach­ten, dass es kei­ne Ein­schrän­kun­gen betreffs des Ver­si­che­rungs­or­tes gibt, denn man­che Bil­lig­an­bie­ter schrän­ken Ihren Ver­si­che­rungs­schutz dahin­ge­hend ein, dass nur geleis­tet wird, wenn das Wohn­mo­bil auf einem Wohn­mo­bil­park­platz oder öffent­li­chen Cam­ping­platz abge­stellt ist…!

Also ganz wich­tig: Kom­men sie zu uns. Wir haben den Über­blick über die ver­schie­de­nen Anbie­ter, ihre Deckungs­kon­zep­te und die dazu­ge­hö­ri­gen Prämien.

 

Die Boots­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist in Deutsch­land gegen­wär­tig noch kei­ne Pflicht­ver­si­che­rung. Da aber auch hier das Bür­ger­li­che Gesetz­buch greift und der Schä­di­ger mit sei­nem gesam­ten Pri­vat­ver­mö­gen für Schä­den haft­bar ist, die er ande­ren zufügt, soll­te man als Boots­be­sit­zer unbe­dingt eine Boots­haft­pflicht­ver­si­che­rung abschlie­ßen. Ob es der Anleger/Steg ist, den man beschä­digt oder beim zie­hen eines Was­ser­s­ki­läu­fers ein Unfall pas­siert: Der Boots­be­sit­zer ist immer der, an den die Scha­den­er­satz­for­de­run­gen gestellt wer­den. Ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung droht dann schnell der finan­zi­el­le Ruin.Wichtig für Ihr Boot ist ähn­lich wie bei der 

PKW-Ver­si­che­rung auch eine Boots­kas­ko­ver­si­che­rung. Sie regu­liert Schä­den die an Ihrem Boot ent­ste­hen wie z. B.

  • Brand, Blitz­schlag, Explosion,
  • Höhe­re Gewalt,
  • Dieb­stahl,
  • Unfall des Fahr­zeu­ges, wie zum Bei­spiel Ken­tern und Kollision,
  • Mast­bruch,
  • Segel­riss

Wei­te­re Ein­schlüs­se sind mög­lich. Auch für die Boots­haft­pflicht und Kas­ko­ver­si­che­rung ist eine Bera­tung durch uns daher sinnvoll.



Weitere Informationen und Beratung bei uns im Büro oder unter
0361 / 789 87 42

montags
8:30–16:00 Uhr
dienstags
8:30–18:00 Uhr
mittwochs
8:30–16:00 Uhr
donnerstags
8:30–18:00 Uhr
freitags
8:30–14:00 Uhr