Berufsunfähigkeit


Ⓒ Udo Kasper / pixelio.de #535821

Ⓒ Udo Kas­per / pixelio.de

Sta­tis­tisch gese­hen steigt die Zahl der Bür­ger, die vor­zei­tig aus dem Berufs­le­ben aus­schei­den, stark an:

Tat­säch­lich schon mehr als jeder vier­te Bun­des­bür­ger kann sei­nen Beruf nicht bis zum regu­lä­ren Ren­ten­al­ter aus­üben.  Anders als viel­leicht anzu­neh­men, trifft es nicht immer die hand­werk­lich bzw. kör­per­lich schwer arbei­ten­den Beru­fe. Nicht die Unfäl­le in Deutsch­land sind die Haupt­ur­sa­che, viel mehr ist neben Erkran­kun­gen des Bewe­gungs­ap­pa­ra­tes wie Wir­bel­säu­le und Band­schei­ben, auch die psy­chi­sche Erkran­kung eine der Haupt­ur­sa­chen, war­um auch Aka­de­mi­ker, Leh­rer oder Büro­an­ge­stell­te Ihren Beruf nicht mehr aus­üben und nach­ge­hen kön­nen. Der täg­li­che Berufs- und All­tags­stress füh­ren in der Leis­tungs­ge­sell­schaft Deutsch­land dazu , dass mitt­ler­wei­le jeder vier­te Ren­ten­emp­fän­ger noch jün­ger als 45 ist. Zudem ver­schlech­tert sich der gesetz­li­che Schutz bei Berufs­un­fä­hig­keit, Pfle­ge und Krank­heit stetig.

Ihr Auto ist geleast, das Haus noch nicht abge­zahlt und die Toch­ter stu­diert noch in einer ande­ren Stadt. Ihr Ein­kom­men deckt gera­de alle Kos­ten. Aber wehe wenn etwas nicht geplan­tes dazwi­schen kommt. Ein Auto­un­fall, eine Sturz vom Fahr­rad, ein Herz­in­farkt, oder ein Schlag­an­fall. Was machen Sie dann? Ihr Auto und das Haus ver­kau­fen? Ihre Toch­ter von der Uni­ver­si­tät holen? Dann hilft nur eine aus­rei­chend hohe Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, sonst droht der sozia­le Abstieg.

 

In vier Stu­fen in den sozia­len Ruin:

  1. Nach dem Aus­bruch einer schwe­ren Krank­heit oder nach Beginn der Arbeits­un­fä­hig­keit nach einem Unfall erhal­ten Sie gera­de ein­mal 6 Wochen lang als Ange­stell­ter Ihre Lohn­fort­zah­lung.
  2. Nach die­sem Zeit­raum springt Ihre Kran­ken­kas­se mit dem Kran­ken­geld für Sie ein. Sie erhal­ten dann nach Abzug der Sozi­al­ver­si­che­rung etwa 72 % Ihres regu­lä­ren Net­to­ge­halts als Kran­ken­geld.
  3. Nach ins­ge­samt 1 Jahr Krank­heit (1,5 Jah­re ab Lebens­al­ter 55) erhal­ten Sie als Arbeits­lo­sen­geld­emp­fän­ger nun 67 % bzw. 60 % als Ledi­ger von Ihrem gewohn­ten Net­to­ge­halt.
  4. Als letz­te Stu­fe folgt Ihr Emp­fang von Hartz 4 mit einem der­zeit monat­li­chem Fixum von 409,00 Euro für Allein­ste­hen­de.

 

Die­sem Sze­na­rio kön­nen Sie mit einer pri­va­te Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung gegensteuern.



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