Auslandsreise-Krankenversicherung


 

Bei Aus­lands­rei­sen ist eine zusätz­li­che Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung wich­tig. Für Mit­glie­der gesetz­li­cher Kran­ken­kas­sen gilt der Ver­si­che­rungs­schutz nur in den Län­dern, mit denen ein Sozi­al­ab­kom­men besteht. Im Fal­le eines Arzt­be­su­ches im Aus­land müs­sen Sie erheb­li­che For­ma­li­tä­ten erle­di­gen und es kann Ihnen trotz­dem pas­sie­ren, dass der Arzt oder das Kran­ken­haus die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung nicht akzep­tiert und auf Bar­zah­lung besteht.

Auch ein not­wen­di­ger Kran­ken­rück­trans­port ist durch die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt. Im Fal­le des Fal­les kön­nen so Kos­ten auf Sie zu kom­men, die tau­sen­de von Euro betra­gen können.

Eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt die Krank­heits­kos­ten im Aus­land und den Kran­ken­rück­trans­port aus dem Aus­land. Aber man muss beach­ten, dass eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung nur im Not­fall zahlt. Für chro­nisch Kran­ke kann das pro­ble­ma­tisch wer­den, wenn ihre Krank­heit schon bestand bzw. vor­her­seh­bar war und sich der Ver­si­che­rer dann dar­auf beru­fen kann, dass kei­ne uner­war­te­te Notfall­situation vorliegt.

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