Bei Auslandsreisen ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gilt der Versicherungsschutz nur in den Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht. Im Falle eines Arztbesuches im Ausland müssen Sie erhebliche Formalitäten erledigen und es kann Ihnen trotzdem passieren, dass der Arzt oder das Krankenhaus die gesetzliche Krankenversicherung nicht akzeptiert und auf Barzahlung besteht.
Auch ein notwendiger Krankenrücktransport ist durch die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht abgedeckt. Im Falle des Falles können so Kosten auf Sie zu kommen, die tausende von Euro betragen können.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Krankheitskosten im Ausland und den Krankenrücktransport aus dem Ausland. Aber man muss beachten, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung nur im Notfall zahlt. Für chronisch Kranke kann das problematisch werden, wenn ihre Krankheit schon bestand bzw. vorhersehbar war und sich der Versicherer dann darauf berufen kann, dass keine unerwartete Notfallsituation vorliegt.
siehe auch